ZENSUR im WEB

Gibt sie wirklich?.........

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de

Stand: Oktober 2001
Letztes Update:
Mai 2009
Letztes Update:
Mai 2010


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Im folgenden Beitrag sind Auszüge von Pressestimmen
und Internetveröffentlichungen verschiedener Autoren zusammengetragen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Quellenangaben des Originaltextes.

1. Webwasher hilft NRW
bei Internet-Sperren


Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im
Herbst 2001 die ISPs Nordrhein-Westfalens
zu einer Anhörung eingeladen, auf der über die Sperrung
rechtsextremistischer Inhalte diskutiert wurde. Als Spezialist
für das gezielte Ausblenden unerwünschter Inhalte nimmt auch die
Webwasher.com AG an dieser Veranstaltung teil.

Schon im
Juni 2001 hatte sich die Regierungsbehörde bei der Filterfirma
über die Möglichkeiten eines erzwungenen Internet-Siebes informiert.
Die Sprecher von Webwasher bestätigten, dass es beim derzeitigen Stand
der Technik sowohl wirtschaftlich als auch effizient ist, wenn die Provider
die metaphorischen schwarzen Balken über das an ihre Kunden weitergegebene
Internet legen. Es sei aber nötig, solche Maßnahmen bundesweit und mit einem
möglichst breiten Konsens durchzusetzen, um den Erfolg zu gewährleisten.

Webwasher hat dazu schon serverseitige Vorschläge in petto, die neben
den vom Endnutzer-Client bekannten Funktionen auch Spiegel verbotener
Seiten im Netz erkennen und sperren können. Die Firma sei sich aber auch
bewusst, dass eine derart einschneidende Maßnahme nur dann wirklich
funktionieren kann, wenn sie eine breite, freiwillige Unterstützung erfährt.
Ein Gesetz allein hält man hier nicht für ausreichend.

Quelle: cgl/c't
Stand:
Oktober 2001


2. PRESSEMITTEILUNG
vom 21. Dezember 2001


Pilotversuch in Nordrhein-Westfalen soll Möglichkeiten der
Internet-Zensur prüfen:

Odem.org verurteilt geplante Einschränkung der
Informationsfreiheit

Auf Empörung ist der Versuch der Bezirksregierung Düsseldorf
gestoßen, Nordrhein-Westfalens Internet-Provider zu zwingen,
unerwünschte Internet-Angebote zu sperren. Als "drastischen
Eingriff in die im Grundgesetz garantierte
Informationsfreiheit", bezeichnet Alvar Freude von
Odem.org
zusammen mit Dragan Espenschied
einer der Gewinner des diesjährigen Internationalen
Medienkunstpreises, diese Pläne.
Neben drei rechtsextremen Sites soll auch

Rotten (http://www.rotten.com/)
gesperrt werden!

Diese US-Site setzt sich satirisch mit den Themen
Meinungsfreiheit und Doppelmoral auseinander.

Nazi-Propaganda wäre als Vorwand für die Einschränkung des
Zugriffes auf Internet-Inhalte sehr beliebt, so Freude
weiter. Aber: "Wer 'über' und 'gegen' rechts aufklären will,
muss die betreffenden Seiten anschauen - was sonst? Wie
sollte man sich anders über Rechtsextremismus informieren:
indem man nur das Gute, Schöne und Wahre zur Kenntnis
nimmt?"

Quelle: http://www.burks.de/kafka.html

Stand: Oktober 2001


3. Kontrolle von Internet-Inhalten
bedeutet das Ende des Internets
als freies Kommunikations-Medium.


Die Zerstörung dieses Raumes steht in keinem Verhältnis zum
selbstverliebten Aufstand gegen eine handvoll lächerlicher
Sites mit zweifelhaftem Inhalt", so Espenschied. Das
Internet sei eben nicht vergleichbar mit einem Push-Medium
wie Fernsehen oder Radio, sondern noch am ehesten mit einem
Kommunikationsmedium wie dem Telefon.

Zur Perfektionierung der bisher eingesetzten Zensur-Methode
soll nun die Siemens-Tochter
Webwasher.com AG,
deren Produkte neuerdings unter
Cyberguard.com vertrieben werden (Stand 09.2006),
die
IntraNet GmbH und BOCATEL GmbH & Co. KG
zusammen mit der
Universität Dortmund ein
Inhalts-Kontroll-System testen. Der Filter sieht vor,
bundesweit beliebige unerwünschte Inhalte auf Anweisung
staatlicher Stellen zu sperren.

Siehe auch: http://www.webwasher.de/classic/

Stand: Oktober 2001


4. Das Experiment zeigt:
Zensur wird klaglos hingenommen!


Die technische Durchführbarkeit des Kontrollvorhabens wird
der Pilotversuch sicherlich beweisen. Gleichzeitig ist davon
auszugehen, dass die Auswirkungen und die Bedeutung eines
solchen Eingriffes nicht untersucht werden. Mit ihrer
gemeinsamen Diplomarbeit "
insert_coin"
haben
Espenschied und
Freude eine Studie über die Machbarkeit und Auswirkungen von
Filter- und Manipulationssystemen erstellt, wofür sie den
Internationalen Medienkunstpreis erhielten.


Demnach ist technisch nicht nur eine inhaltliche Kontrolle
und Filterung,
sondern auch eine inhaltliche Verzerrung von
Internet-Inhalten automatisiert möglich
: Anfang des Jahres
überwachten und veränderten sie über mehrere Monate hinweg
mit einer selbst entwickelten Filter-Software aktiv die
Web-Zugriffe an ihrer Hochschule. Die teilweise
haarsträubenden Manipulationen blieben von den Studenten
unbemerkt.

Das Experiment zeigt, dass solche Netzwerk-Kontrolle
fatalistisch hingenommen werden, vor allem weil den
Benutzern grundlegende Kompetenzen im Umgang mit dem
Alltagsmedium Internet fehlen
.

Mehr:

http://db.swr.de/imkp/IMKP.detail?p_lw=g&p_kwid=423

http://odem.org/presse/

Stand: Oktober 2001


5. Ausweitung der Filterung auf andere
"unerwünschte Inhalte" befürchtet


"Allen voran die großen Medienkonzerne stehen schon in den
Startlöchern, um einmal installierte Filtersysteme für ihre
eigenen wirtschaftlichen Interessen auszunutzen", klagt
Alvar Freude.

vgl.: http://www.odem.org/insert_coin/kontrolle/selbstzensur.html

Der am 19. Dezember stattgefundene Versuch eines Chats mit
mit Düsseldorfs Regierungspräsident Büssow zu der
angeordneten Internet-Sperre ließ aufgrund technischer
Stümperei keine sinnvolle Diskussion zu.
Es ist augenscheinlich, dass sich hier Entscheidungsträger über ein
Medium ereifern, von dem sie keine Ahnung haben.

Veröffentlichung Honorarfrei, Belegexemplar erbeten an:


Quelle: Alvar Freude
Ludwig-Blum-Straße 37
70327 Stuttgart

Kontakt:
info@odem.org
(01 79) 13 46 47 1 (Alvar Freude)

Stand: Oktober 2001


Verweise zu weiteren Hintergrundinformationen:

Bezirksregierung Düsseldorf:
http://www.brd.nrw.de

Artikel im Online-Magazin Telepolis zur Sperrung in NRW:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11225/1.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11306/1.html

Artikel bei Spiegel Online zur Sperrung in NRW:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,170019,00.html

Stand: Oktober 2001


Mehr über dieses Thema finden Sie hier:

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11951/1.html

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/internetsperren-auch-fuer-jugendpornos/

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/netzcommunity-und-fdp-enttaeuscht/

http://wiki.ak-zensur.de/index.php/Forderungen_nach_weiteren_Sperren

http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz

http://www.ariva.de/China_Nordkorea_Iran_und_jetzt_Deutschland_t374204

http://www.netzpolitik.org/2009/kommentierte-zensursula-linkliste/

http://news.zdnet.de/story/0,,t101-s2110309,00.html

http://odem.org/informationsfreiheit/ifg-bescheid.html

 

Besonders zu empfehlen sind die chronologischen
Zusammenfassungen aller bisherigen Ereignisse
auf der Seite des Kölner
Chaos-Computer-Clubs:

http://koeln.ccc.de/ablage/censorship/index.xml

sowie der Hauptseite:

http://www.ccc.de/censorship/

 

Stand: Oktober 2001
Letztes Update:
Mai 2010


ACHTUNG:

Auf den Kölner CCC Seiten werden übrigens nicht nur passive Berichterstattung
sondern auch aktive Möglichkeiten zur Umgehung der DNS-Sperren besprochen.
Ich persönlich empfehle Ihnen jedoch vorsorglich, diese Angebote
nicht zu nutzen,
da solche Versuche möglicherweise registriert und strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Stand: Oktober 2001


6. Und sie findet doch statt!

Nachgestelltes Sperr-Logo einer Stopp-Seite!
So oder ähnlich werden zukünftig die Stopp-Seiten ausschauen, die nach den Plänen
des Bundesfamilienministeriums bei jedem Aufruf von Kinderporno-Seiten aktiviert werden,
und deren Anforderungsadressen vom jeweiligen Provider gespeichert werden sollen.

 

Vorsicht!
Der vertrauenerweckende Text (Siehe Rahmen) bezüglich einer angeblich nicht
erfolgenden Speicherung der IP-Adressen auf dem Sperrlogo täuscht!

Die Bundesregierung plant offenbar, die zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet
vorgesehenen Sperr- und Meldetechnologien zu einer wesentlich weitergehenden Überwachung
einschließlich Vorratsdatenspeicherung der mitgeloggten IP-Adressen zu verwenden.
Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium,erklärte gegenüber Heise Online,
dass nach dem Willen der Regierung nun doch zu Strafverfolgungsmaßnahmen ein

Echtzeitzugriff
auf die geloggten Nutzer-IP-Adressen
zwecks Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server möglich sein soll,
da es den Strafverfolgungsbehörden ansonsten nicht immer möglich wäre,
im Bedarfsfall retrospektiv auf gespeicherte Daten zuzugreifen.

Dies erscheint wie ein Faustschlag ins Gesicht aller ehrlichen Bürger, wenn man bedenkt,
dass Bundesfamilienministerin
Ursula von der Leyen noch vor rund einem Monat
gegenüber der
F A Z bezüglich des geplanten Gesetzes behauptete:

"Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."

Selbst wenn eine solche Maßnahme nur durch Staatsanwalt und
richterlichen Beschluss angeordnet werden kann, stellt die Weiterleitung einer Kopie
aller auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen in Echtzeit, insbesondere
die geloggten IP-Adressen
der Nutzer einen
tiefen Eingriff in die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD dar.

Nach Staudigl muss also grundsätzlich jeder Nutzer mit einer Strafverfolgung rechnen,
wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen.
Schon der bloße Aufruf einer solchen Webseite, egal ob vorsätzlich
oder auch zufällig,
soll also grundsätzlich als erfolgloser Versuch gewertet werden, eine Internetseite
mit kinderpornographischem Material aufzurufen und daher automatisch
die Voraussetzungen eines entsprechenden Straftatbestandes erfüllen.
Dies begründet dann wiederum ausreichend einen für weitere strafrechtliche Ermittlungen
notwendigen
Anfangsverdacht.
Auch wenn aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, anfänglichen Unschuldsvermutung
die Beweislast eines Vorsatzes eindeutig bei den Strafverfolgungsbehörden liegt,
sind die vom Nutzer zu erwartenden Prozeduren wie Hausdurchsuchungen,
vorläufige Beschlagnahme von Rechnern, persönlichen Daten und sonstigen Gegenständen,
und nicht zu vergessen eine mögliche,
dauerhafte Rufschädigung schwerwiegende Eingriffe
in die Intimspäre und persönliche Freiheit der bis dahin unbescholtenen Bürger.
Dazu kommen noch die zu erwartenden Kosten für einen Anwalt,
den man etwa im Falle einer Hausdurchsuchung immer sofort einschalten sollte.
Die anschließende Ermittlungsarbeit der Behörden wird im Eizelfalle
angesichts der zu erwartenden, riesigen Gesamtanzahl von einzuleitenden Verfahren
vermutlich extrem schleppend und langwierig werden.
Da können sicherlich locker einige Monate bis Jahre ins Land gehen,
bevor man alle seine beschlagnahmten Gegenstände(z.B. Rechner)
halbwegs unbeschädigt (wenn überhaupt) zurückerhält und ausreichend rehabilitiert wird.
Letztes dürfte u.U. ohnehin recht schwierig werden und da sich ein Restverdacht
praktisch nie ganz ausräumen ließe, wird auch weiterhin eine entsprechende Akte existieren,
auf die jederzeit und ohne besondere richterliche Beschlüsse erneut zugegriffen werden kann.
Zudem sollte man bedenken, dass bei derartigen Ermittlungen grundsätzlich alle Festplatteninhalte
gespiegelt und zumindest im Falle eines fehlenden explizitenWiderspruches durch den Verdächtigen
bzw. seinen Anwalt nicht automatisch gelöscht sondern "zu Beweiszwecken" dauerhaft archiviert wird.
Selbst wenn das Löschen dieser Kopie nach Beweis der Unschuld per Beschluss von Seiten
der Staatsanwaltschaft oder durch einen Richter angeordnet wurde, ist noch lange nicht sicher,
dass dies auch tatsächlich erfolgt.
Mit der Zeit wird dies wohl zu einer Vorratsspeiche
rung gigantischen Ausmaßes führen,
welche durch die geplante bundes-oder gar europaweite, zentrale Vernetzung
mit anderen Dienststellen und Ämtern,etwa über die
Steuernummer-ID,
sowie einem zu erwartenden,
nicht bestimmungsgemäßen, (= illegalen) Datenmissbrauch
durch die Behörden und möglicherweise auch durch Dritte der finale Schritt zum Überwachungsstaat darstellt.

 

Familienministerin von der Leyen behauptet dagegen zwar in einem Interview mit dem
Berliner Sender
radioeins, dass der zufällige Versuch nicht strafbar wäre, und es lediglich
DNS-Sperren ohne weitere Speicherung gäbe, räumt aber dann im weiteren Verlauf des Interviews auch ein,
dass das verabschiedete Gesetz grundsätzlich offenlässt, dass,
"
...wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden,
zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten.
"
Der aktuelle Gesetzestext bezieht sich im Widerspruch dazu allerdings klar und unmissverständlich
auch auf die
unkomplizierte DNS-Sperre im Sinne einer Befugnis für die Provider,
Zugriffs-IP-Adressen
am Stoppschild-Server grundsätzlich zu speichern
und zu Ermittlungszwecken
weiterzugeben!

Der Rechtsprofessor Thomas Hoeren bezeichnete dies gegenüber Heise Online
als "schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis"

Auch der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert erkennt
im
aktuellen Gesetzesentwurf, eine "völlig neue Überwachungsdimension"
mit der akuten Gefahr einer
Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung,
"
die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde".
Da der Nutzer beim Aufruf einer ihm unbekannten Webadresse ja vorher nicht wissen könne,
ob diese möglicherweise auf der vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellten Sperrliste verzeichnet ist
oder auf ein entsprechendes Angebot automatisch weiterleite, würde sich jeder Kunde
eines größeren Providers automatisch auch der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen.
Er sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen "
Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet",
zumal das
Blockieren von Netzangeboten an sich bereits ein grundrechtliches Problem darstelle.

Stand: Mai 2009

 

Quellen und Links:

heise Security - 22.04.09 - Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren

heise Security - 22.04.09 - Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren

heise Security - 24.04.09 - Bundesjustizministerin warnt vor Begehrlichkeiten bei Web-Sperren

heise Security - 25.04.09 - Kinderporno-Sperren Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe


7. Wird der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
zum neuen Zugangserschwerungsgesetz?


Am 1. April 2010 wurden durch einen zufällig ins Internet geratenen Fragebogen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Inhalte der bisher immer bestrittenen Ziele der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) bekannt, welche über umfangreiche Websperren aktive Zensur in einem bisher nicht vorstellbaren Ausmaß planen. Die bereits besprochene Anwendung eines Stoppschildes (s.o.) stand ursprünglich zusammen mit einer - angeblich nur für den Schutz des Users gedachten - totalen Blockierung illegaler, ausländischer Glücksspielseiten zur Debatte.

Die aktuell geplante Novelle des JMStV mit weitreichenden Sperrverfügungen gegen Provider, welche sich einer freiwillen Blockade bestimmter, auf ihren Servern gehosteter Webinhalte widersetzen, wäre aber auch ein ideales Werkzeug in den Händen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), um alle Internetseiten, welche die KJM für "jugendgefährdend" oder "jugendbeeinträchtigend" hält, konsequent zu sperren!
Ob dies nun im Einzelfalle tatsächlich berechtigt ist, und auch praktisch erfolgt, unterläge dann
alleine der subjektiven Einschätzung eines dubiosen, (KJM-internen?) Gremiums. Dabei soll es sich bei den zu prüfenden Webangeboten ausdrücklich nicht nur um illegale Inhalte wie "Kinderpornographie" handeln, sondern auch um die Sperrung bisher freier Internetseiten mit im Ausland völlig legalen Inhalten. Insbesondere aus Sicht der KJM würde das dann also auch auf sogenannte "entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte" zutreffen, welche in Deutschland ohnehin zu einem extrem sensiblen Thema geworden sind, seit aktuell immer neue Fälle von sexuellem und nichtsexuellem Missbrauch von Kindern in kirchlichen Einrichtungen, aber auch durch einzelne Straftäter, sowie global in pädophilen Kreisen medienwirksam und polarisierend durch die Presse geistern. Solche Nachrichten verkaufen sich nicht nur gut, sondern bringen logischerweise auch die Volksseele zum Kochen! Hier besteht daher zu Recht ein zwingender Handlungsbedarf im Sinne staatlicher Kontrolle krimineller Webinhalte und sowohl Politiker als auch Regierung sehen sich einem ständig wachsenden Druck der Öffentlichkeit ausgesetzt, diesem Handlungsbedarf nun endlich auch durch entsprechend harte Kinderschutzmaßnahmen gerecht zu werden.
Die Problematik ist jedoch extrem komplex und das Internet alleine sicherlich weder der einzige noch der häufigste Verbreitungsweg kinderpornografischen Materials. Pädophiles Material und damit versteckt agierende, kriminelle Szene gab es auch schon lange
vor der Gründung des Internets! Dieses wurde auf konventionellen Datenträgern, wie z.B. VHS-Kassetten, Schmalfilme, Photos und Printmedien gehandelt und verbreitet, ohne dass man diese Medien effizient hätte kontrollieren, geschweige denn komplett verbieten können. Zudem sind illegale Seiten in der Regel schon aus verfolgungstechnischen Gründen keineswegs mehr so offen zugänglich wie vielleicht in den Pionierzeiten des Internets vor einigen Jahren. Sowohl Ermittlungsbehörden als auch Rechtsprechung haben mittlerweile durchaus dazugelernt und sich seitdem ständig aktualisiert. Das Internet gilt also schon lange nicht mehr als strafrechtlich freier Raum! Sowohl Nutzer als auch Anbieter illegaler Inhalte dürften sich heutzutage genauestens bewusst sein, dass Bereitstellung und Nutzung solcher Inhalte zumindest auf Dauer nicht ohne strafrechtliche Folgen bleiben kann. Daher ist eine prophylaktische, staatliche Zensur des Internets mehr als überflüssig und zudem in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst bedenklich und wohl auch eher kontraproduktiv. Einmal ganz abgesehen von den technischen und finanziellen Problemen, die hier auch den Betreibern privater Homepages mit bisher kostenlosen Webangeboten zugemutet werden sollen.
So soll in der geplanten Novelle des JMStV neben Altersklassifizierungen, die der Website-Betreiber entweder selbst vornehmen oder kostenpflichtig (durch wen auch immer) vornehmen lassen muss, sogar von einer thematischen "Sendezeit-Begrenzung" (etwa für erotische Inhalte) die Rede sein, was für viele private Webauftritte zu unzumutbaren finanziellen, als sicherlich auch technischen Hürden führen würde. Andere, sich ständig und interaktiv aktualisierende Webangebote, wie etwa Facebook, Twitter sowie alle nur denkbaren Foren, Tauschbörsen, Blogs, Gästebücher usw. wären durch die absolute Unmöglichkeit einer zeitnahen, ständigen Neuklassifizierung nach JMStV (sprich: Zensur!) völlig überfordert und müssten demnach ihren Dienst, zumindest mittel- bis langfristig gesehen, ersatzlos einstellen.
Private, bisher kostenlose Homepages ließen sich wegen des erheblichen administrativen und technischen Mehraufwandes alternativ zur sofortigen, ersatzlosen Entfernung schon aus finanziellen Gründen dann wohl nur noch durch Einrichten eines
kostenpflichtigen Zuganges erhalten und würden zudem damit ultimativ in eine kommerzielle Rechtsform gezwungen. Mögliche Auswege aus diesem geplanten Dilemma basieren vor allem auf illegalen, technischen Lösungen wie etwa der Umgehung von automatischen Sperren und sonstigen Online-Zensurverfahren wie Sie zum Beispiel auf der Seite http://de-zensiert.de/ vorgeschlagen und ausführlich erklärt werden. Die bisher einzig empfehlenswerte, legale Abhilfe scheint mir zurzeit jedoch eher in der Beteiligung an Petitionen zu liegen wie Sie z.B. aktuell (2010) unter http://www.Zensur-in.DE als vorgefertigte Web-Formulare angeboten werden. Jeder Bürger kann sich aktiv daran beteiligen, indem er diese Formulare zunächst korrekt ausfüllt und ausdruckt, um sie dann anschließend persönlich zu unterschreiben und ausreichend frankiert per Post an ein beliebiges Landesparlament zu senden.

 

Quellen und Links:

http://www.presseportal.de/pm/79604/1589069/zensur_in_de:

http://de-zensiert.de/

http://www.Zensur-in.DE


Stand: Mai 2010


8. Spamfilter und IP-Blocking beim Provider.
Notwendiger Schutz oder versteckte Zensur?

Wer ärgert sich nicht auch schon seit Jahren über unerwünschte Spammails und sog. Newsletter,
die in trauter Regelmäßigkeit in den Posteingang flattern und ausser unerwünschter Werbung
nicht selten auch Viren, Trojaner und sonstiges Ungeziefer enthalten? Dabei ist es eine traurigeTatsache,
dass solche Sendungen heutzutage keineswegs mehr nur aus östlichen Ländern oder Übersee ihre Opfer erreichen, sondern aktuell und in steigendem Maße auch von "heimischen" Servern verschickt werden.
Das hat seine Grund einerseits in der mittlerweile globalen, alle Grenzen überschreitenden organisierten Internetkriminalität, als auch in einer Reihe pseudolegaler Geschäftsmodelle, in welchen Spamming bereits fest ins Werbekonzept integriert ist, und die zudem im Rahmen des internationalen Datenhandels noch zusätzliche Gewinne in Milliardenhöhe ermöglichen.
So ergab sich irgendwann die Notwendigkeit, derartig spammende Server in globalen Listen aufzunehmen
und diese Daten möglichst weltweit online zugänglich zu machen, damit auch automatisierte Filterprogramme permanent darauf zugreifen, und sich ähnlich wie im automatischen Signatur-Update eines Antivirenprogrammes ständig aktualisieren können.
Diese Vorgehensweise stellt natürlich ein
gefährliches Spagat zwischen Sicherheitsbedürfnis und Zensur dar,
welches in erster Linie systembedingt dann vor allem durch die Anbieter dieser Online-Listen gesteuert wird.
Einer der bekanntesten Anbieter für Tabellen dieser Art ist
spamhaus.org welcher in verschiedenen Listen Informationen über auffällige Serveradressen und Webseiten online zur Verfügung stellt. Die logische Folge ist natürlich, dass Tools wie z.B. Spampal von diesen Listen Gebrauch machen, die vom User individuell konfiguriert
werden können. Siehe hierzu auch meinen Beitrag über
Antispammingtools. Dabei kann man explizit die verwendeten Blacklists in einer programminternen Liste nach diversen vorgegebenen Grundkriterien (Z.B. nur Mails bestimmter Länder blocken oder bestimmte Onlinelisten verwenden) auswählen und so die serverunabhängigen und effektiven Filtermöglichkeiten für den Posteingang lokaler PCs nutzen. Zusätzlich gibt es auch noch interne, frei konfigurierbare Blacklists/Whitelists um einzelne Adressen grundsätzlich zu sperren oder von einer Sperrung auszuschließen.
Natürlich nutzen auch professionelle Filteranwendungen Onlinelisten, etwa solche von Internetprovidern, die ihre Filter auf diese Art vollautomatisch konfigurieren lassen. Dies führte in letzter Zeit dann leider auch des öfteren zur Blockade bestimmter URLs bzw. IP-Adressen von (Mail-)Servern, welche an sich zwar
nicht direkt für die über sie versendete Spamflut verantwortlich sind, aber u.a. durch Weiterleitung des kompletten E-Mailverkehrs bestimmter Provider in diesen Prozess involviert wurden, was dann zu entsprechenden Blacklisteinträgen führte.
Das Resultat ist sowohl die Unerreichbarkeit bestimmter Webseiten als auch das massive Auftreten von
ungerechtfertigten E-Mailrückläufern an die Absender, etwa wenn der empfangende Zielserver ein entsprechend konfiguriertes Filter genutzt hatte und irgendeiner der weiterleitenden Mailserver in der verwendeten Blacklist als Spammer registriert war..
Dabei ist es leider die Regel, dass die ursprünglich anvisierten Empfänger dieser fälschlich geblockten Mails weder vom Provider über das erfolgte Blocking benachrichtigt werden, noch irgendeine Möglichkeit der eigenen Entscheidung zu deren nachträglichem Empfang erhalten. (Etwa das Archivieren in einem Spammingordner)
Dieses Prozedere kommt dann also in der Tat sowohl
de facto als auch de jure einer vollzogenen, aktiven Zensur gleich!

Siehe hierzu auch den Spiegelartikel vom 13. 04. 2010:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,688634,00.html#ref=rss


Aus einer Studie des Fraunhofer Institutes für sichere Informationstechnologie (SIT) vom 25. 03. 2010 geht nun in der Tat klar hervor, dass das Spam-Aufkommen bei kostenfreien E-Mail-Diensten besonders hoch ist. In einer entsprechenden Qualitäts- und Sicherheitsbewertung lagen internationale Anbieter weit vorn,
auf den letzten Plätzen landeten dagegen die größten deutschen Dienste – und das angeblich aus eigenem Verschulden!
Ein aktuelles Beispiel ist die Mail-Serverblockade und teilweise Unerreichbarkeit von
mmnews.de durch die Freemail-Provider GMX und WEB.de die seit Anfang des Jahres 2010 für Aufregung und Proteste in diversen Foren und Blogs sorgte.

Siehe hierzu z.B. den Artikel von Michael Mross
in einem Blog von Radio-Utopie vom 21.Januar 2010:

http://www.radio-utopie.de/2010/01/21/mail-zensur-bei-gmx-und-web-de/


Ein anderer Blog berichtet über diesen Sachverhalt dagegen eher providerfreundlich
und stellt zudem auch technische Hintergründe dar:

Der feine Grat zwischen Spam-Filtern und Zensur


Die akut betroffenen Freemailprovider GMX und WEB.de selbst dementieren natürlich jede Absicht einer Zensur,
wie hier berichtet wird:

http://blog.1und1.de/2010/01/21/missbrauchsbekaempfung-ist-keine-zensur/


Und deren 1&1-Muttergesellschaft United Internet geht da sogar noch einen Schritt weiter und stellt gleich die
komplette Fraunhoferstudie selbst in Frage, alleine schon deshalb,
weil diese ja von Microsoft in Auftrag gegeben worden sei:

GMX-Mutterfirma zweifelt Fraunhofer-Studie an


In der Tat finden sich die beanstandeten Auflistungen der geblockten IP-Adressen
(Hier am Beispiel von
91.211.224.0/24) schon seit 2009

Ref: SBL81794
91.211.224.0/24 is listed on the Spamhaus Block List (SBL)
23-Nov-2009 01:28 GMT | SR04

mitsamt den URLs spammender oder aus anderen Gründen bedenklicher Webseiten
bei
Spamhaus.org, wie man auch leicht selbst überprüfen kann:

http://www.spamhaus.org/SBL/sbl.lasso?query=SBL81794


Die Diskussion ist und bleibt also extrem kontrovers!
Einerseits besteht da ein berechtigtes Bedürfnis nach erhöhter Sicherheit und Schutz vor Spamming und Schadcode, andererseits beschneidet man mit dem Blockieren wichtiger Server via Blacklist aber auch massiv das Konzept eines freien, unzensierten Internets. Die zentrale Steuerung liegt, wie bereits erwähnt, hier ganz klar bei den Anbietern der betreffenden Blacklists, welchen man bei der Nutzung der entsprechenden Datenbänke ja zunächst einmal
blind vertrauen muss.
Aber kann man das denn überhaupt? Anbieter wie
spamhaus.org erhalten dadurch ja immerhin eine Art von Allmachtstatus, welcher ohne effiziente unabhängige (behördliche???) Kontrollen sehr leicht in Willkür entarten könnte.
Und sind diese Anbieter wirklich auch weitgehend
immun gegen Korruption?
Mir kommt dabei jedenfalls automatisch immer wieder der Begriff des "
Delistings" in den Sinn,
über welches ich bereits im
Juni 2004 im Zusammenhang mit manipulierten Signaturen des bis dato sehr beliebten und weit verbreiteten Malwarescanners AdAware von Lavasoft berichtet habe.
Lavasoft soll, angeblich gegen entsprechende
finanzielle Gegenleistungen von Seiten einiger Spywarehersteller,
deren bis dato bestehende Einträge in den Erkennungssignaturen des Scanners
nachträglich gestrichen haben. Natürlich lässt sich das nicht wirklich beweisen. Durch eigene Vergleiche(Dateianalysen) von älteren mit neuen Signaturen in der Blacklist des AdAware-Scanners konnte ich aber damals zumindest die in den neueren Dateien erfolgte Löschung einiger vorher klar als Spyware eingestufter Einträge selbst feststellen..
Entsprechende Nachfragen an Lavasoft mit der Bitte um Stellungnahme blieben übrigens bis heute unbeantwortet.
Was also liegt nun näher als die Vermutung, dass auch hier ähnliche Mechanismen beteiligt sein könnten?
Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass die Verwendung der Blacklists ja der freien Entscheidung eines jeden Providers oder sonstigen Nutzers unterliegt. Allerdings steht der Druck durch eine gefilterte "spammingfreie" Konkurrenz in keinem Verhältnis zur informationsrechtlich unbedenklicheren, ungefilterten Alternative, weil Fluten von malwareverseuchtem Spam in den Postfächern der Kunden sicher auch nicht gerade die beste Empfehlung für das Sicherheitsbewußtsein eines Provider darstellen. So wären auf dieser Schiene natürlich durchaus Konkurrenzkämpfe der Provider untereinander um wertvolle Marktanteile denkbar, wenn etwa der eine den anderen durch Einträge dessen Server-IPs in Blacklists diskreditieren und so auch dessen Mailverkehr sabotieren würde, was dann sicherlich u.a. auch zur massiven Abwanderung von Kunden führt.

Und dieser Fall ist keinewegs nur graue Theorie, wie ich selbst im April 2010 durch den Rückläufer einer meiner Mails (Supportanfrage) an einen amerikanischen Softwareanbieter erfahren mußte. Der Rückläufer trug den Hinweis, dass sich die IP-Adresse einer der von meinem Hoster Strato genutzten Mailserver auf einer aktuellen Blacklist befände und daher vom angesprochenen Server des Empfängers als spammingverdächtig abgeblockt und zurückgeschickt wurde.

*** MAILVERSAND FEHLERBERICHT ***

Die originale Mail wurde eingeliefert am Mittwoch, 21. April 2010 16:58:45 +0200 (MEST)
von Host xxxxxxx (dslb-188-100-201-221.pools.arcor-ip.net [188.100.201.221]).

Absender: "DER TECHNODOCTOR" <info@technodoctor.de>
Betreff: Speed of Scanning

Der Mailversand zum folgenden Empfänger ist endgültig gescheitert:

wepawet@cs.ucsb.edu
   Letzter Fehler: 554 5.7.1 Delivery not authorized, message refused
   Erklärung: host letters.cs.ucsb.edu [128.111.41.13] said: Rejected
81.169.146.161
              found listed in problems.dnsbl.sorbs.net

   Letzter Weiterleitungsversuch war: Mittwoch, 21. April 2010 16:58:49 +0200 (MEST)

   Auszug aus dem Session-Protokoll:
   ... während der Kommunikation mit dem Mailserver letters.cs.ucsb.edu [128.111.41.13]:
   >>> RCPT TO:<wepawet@cs.ucsb.edu>
   <<< 554 5.7.1 Rejected
81.169.146.161 found listed in
       problems.dnsbl.sorbs.net

Eine Anfrage bei Strato bestätigte dies und zugleich teilte man mir als Grund bedauernd mit, dass offensichtlich Cyberkriminelle unbemerkt Webseiten von Kunden gehackt und dabei spammenden Schadcode in deren Webmaildienste applizierten, was final zu diesem Eintrag in mehreren Blacklists geführt hätte. Trotz sofortiger Gegenmassnahmen und Entfernen des betreffenden Schadcodes sei es jedoch bislang noch nicht gelungen, einen Austrag aus den betreffenden Online-Listen zu erwirken. Prognose: Völlig offen!

Was ich Strato in diesem Zusammenhang vorwerfen muss, ist vor allem die mangelnde Vorabinfo über den Blackliststatus des betroffenen Servers. Nur zur Info: Ich rede hier nicht von irgendeinem Freemailaccount, sondern von einem kostenpflichtigen Service des Hosters meiner eigenen Domains! Von diesem darf ich als zahlender Kunde ja wohl auch zeitnahe Infos betreffs derartiger Einschränkungen erwarten. Ohne die o.g. Rückläuferinfo des blockenden Zielservers hätte ich vermutlich niemals Kenntnis vom Schicksal meiner E-Mail erhalten und wäre somit in dem falschen Glauben geblieben, dass der Empfänger diese gar nicht beantworten wollte.

In dieser Beziehung scheint GMX dagegen mittlerweile Strato um Längen voraus zu sein!
So erhielt ich kürzlich folgende Mail betreffs einer
tatsächlich infizierten Nachricht in meinem kostenlosen GMX-Freemail-Postfach:

Liebes GMX Mitglied,

eine an Sie adressierte E-Mail wurde von unserem Virenscanner
als gefährlich eingestuft.

   Datei: My_Resume_921.exe
   Virus: Trojan.Sasfis

Es folgen Details zu der betroffenen E-Mail:

    Von:     "Will Rosales" <xxxxxx73@favs.mobi>
    An:      <xxxxxx091@gmx.net>
    Datum:   Thu, 13 May 2010 08:09:23 +0530
    Betreff: Please look my CV. Thank you.

Falls Ihnen der Absender persönlich bekannt ist, sollten Sie sich mit
ihm in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen, dass sein PC
wahrscheinlich von einem Virus befallen ist.

Um weiteren Schaden für Sie auszuschließen, wurde die E-Mail nicht
in Ihr Postfach zugestellt.

Der GMX Profi-Virenschutz bietet weitere sinnvolle Konfigurations-
möglichkeiten sowie eine Statistik, die Sie über geprüfte und
infizierte E-Mails auf dem Laufenden hält. Mehr Infos unter
http://service.gmx.net/de/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Ihr GMX Team

[ Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte
antworten Sie nicht an diesen Absender. Weitere Informationen
finden Sie in der Online-Hilfe unter http://faq.gmx.net ]

Offensichtlich hat zumindest der Provider GMX mittlerweile vorbildlich seine Lektion gelernt....


Ganz dicker Applaus!


Das eigentliche Dilemma liegt meiner Ansicht nach ja auch weniger in der Filterung an sich,
als vielmehr in der unzureichenden, individuellen Konfigurationsmöglichkeit durch den Kunden selbst und natürlich einer
mangelhaften Informationsroutine. Das schadet zudem erheblich der Systemtransparenz.
Zwar bieten sowohl viele kostenpflichtige Anbieter als auch Freemailer im jeweiligen Kundenaccount durchaus individuell konfigurierbare Spammfilter an, diese dürften dann aber im Falle einer
gleichzeitigen Vorabfilterung schon wohl eher eine rein kosmetische Maßnahme zur Beruhigung von Kunden und Datenschutzbeauftragten darstellen.. Jedenfalls ist es keinesfalls zu vertreten, dass bereits auf dem reinen Übertragungsweg zum Mailserver eigenmächtig und unsichtbar von Seiten des Providers vorgefiltert und damit faktisch zensiert wird.
So etwas stellt massiv die Mündigkeit der Nutzer in Frage und beschneidet meiner Ansicht nach u.a. deren Recht auf Informationsfreiheit nach
Artikel 5 des Grundgesetzes.


Meine Meinung:

Unbesehen mutmaßlich krimineller und verfassungsfeindlicher Inhalte bestimmter
Webseiten muß dennoch das
Recht auf freie Meinungsäußerung
und
Informationsfreiheit im Vordergrund eines jeden demokratischen Staates stehen!

Dabei kommt es eigentlich auch weniger auf die Frage selbst an,
ob man die einen oder anderen Inhalte nun global sperren sollte oder nicht.
Das Problem liegt vielmehr darin,
WER eigentlich für sich
überhaupt das
RECHT und vor allem die KOMPETENZ beanspruchen darf,
über unserer aller Köpfe hinweg zu entscheiden, was ein mündiger Bürger
sich im Internet straffrei anschauen darf und was nicht!

Soll das die jeweilige Regierung sein?...
Oder vielleicht die Kirche?...
Oder etwa die Provider?...
Oder am Ende vielleicht sogar noch irgendwelche von der Regierung
beauftragten und somit durch Steuergelder gesponserte Firmen wie Webwasher& Co?

Ich halte schon alleine alle bisher erfolgten Versuche in dieser Richtung für mehr als bedenklich
und stufe sie als
enormes Risiko für einen freiheitlichen Rechtsstaat ein!
Wozu muß man eigentlich hierzulande überhaupt noch volljährig sein, wenn man
dann doch nur von staatlicher Seite wie ein unmündiges Kind behandelt wird?
Ist es denn wirklich so gefährlich für unsere Demokratie,
wenn man erwachsenen Bürgern selbst überläßt zu entscheiden,
welche Inhalte sie sich im Internet anschauen dürfen und welche nicht?
Ausserdem kann und wird niemand kontrollieren, ob die gesperrten Seiten
nach Entfernung der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden.
Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist extrem bedenklich,
weil die Sperrmaßnahmen verfassungsmäßig garantierte Grundrechte
wie etwa
Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Ich selbst bin ein eingefleischter Gegner von jeglicher Gewalt,
Kinderpornografie und auch politisch extremistischen Inhalten.
Wann immer auch sich solch eine Seite einmal unbeabsichtigt
auf meinem Rechner öffnen sollte, bin ich bestimmt der
allererste,
der sie sofort wegklickt und anschließend auch völlig
freiwillig
der internen
Local-Host- Sperrliste zufügt.
Denn solche Dinge interessieren mich nicht und stoßen mich einfach nur ab!
Aber genau dies ist dann
meine ganz persönliche Entscheidung,
die ich mir als bisher
unbescholtener und somit verantwortungsvoller
Bundesbürger von
niemandem vorschreiben lassen möchte!

Und wissen Sie auch, warum ich so eingestellt bin?

Weil ich gesunden Menschenverstand im Kopf habe und aufgrund
der aus Zeiten meiner Kindheit gewohnten, weitgehenden Informationsfreiheit
ganz genau weiß, womit ich es hier zu tun habe.
Wie aber soll man etwas
vermeiden oder sich klar gegen etwas entscheiden,
wenn jegliche Information darüber mittels Zensur systematisch unterdrückt wird?
Wen genau möchte man eigentlich damit züchten?
Verantwortungsvolle und
moralisch integere Staatsbürger?
Oder vielmehr eher
naive Dummerchen die noch nicht einmal merken,
wenn sie in zweifelhafte Gesellschaft geraten sind?

Außerdem:

Wenn diese Beispiele von Freiheitsuntergrabung erst
einmal Schule gemacht haben, werden mit der Zeit sicherlich auch
immer mehr Inhalte
anderer Art gesperrt werden,
falls Regierung oder gar die beteiligte Industrie darin irgendeinen,
wie auch immer gearteten persönlichen Nutzeffekt sehen.
Denken Sie doch einmal in Ruhe darüber nach!


Deutschland braucht (noch) keine WEB-NANNY's !.....*

Letztes Update: Mai 2009

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de

*Aber was nicht ist kann ja noch werden!- Und ich befürchte, wir sind leider schon auf dem besten Weg dorthin!!!
Siehe dazu auch meinen Beitrag:
Der Staatstrojaner

 

DER TECHNODOCTOR


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