ZENSUR im WEB
Gibt sie wirklich?.........
Stand: Oktober 2001
Letztes Update: Mai 2009
Letztes Update: Mai 2010
Im
folgenden Beitrag sind Auszüge von Pressestimmen
und Internetveröffentlichungen verschiedener Autoren
zusammengetragen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Quellenangaben des
Originaltextes.
1. Webwasher hilft NRW
bei Internet-Sperren
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Herbst 2001 die ISPs Nordrhein-Westfalens
zu einer Anhörung eingeladen, auf der über die Sperrung
rechtsextremistischer Inhalte diskutiert wurde. Als Spezialist
für das gezielte Ausblenden unerwünschter Inhalte nimmt auch
die
Webwasher.com
AG
an dieser Veranstaltung teil.
Schon im Juni 2001 hatte sich die
Regierungsbehörde bei der Filterfirma
über die Möglichkeiten eines erzwungenen Internet-Siebes
informiert.
Die Sprecher von Webwasher bestätigten, dass es beim derzeitigen
Stand
der Technik sowohl wirtschaftlich als auch effizient ist, wenn
die Provider
die metaphorischen schwarzen Balken über das an ihre Kunden
weitergegebene
Internet legen. Es sei aber nötig, solche Maßnahmen bundesweit
und mit einem
möglichst breiten Konsens durchzusetzen, um den Erfolg zu gewährleisten.
Webwasher hat dazu schon serverseitige Vorschläge in petto, die
neben
den vom Endnutzer-Client bekannten Funktionen auch Spiegel
verbotener
Seiten im Netz erkennen und sperren können. Die Firma sei sich
aber auch
bewusst, dass eine derart einschneidende Maßnahme nur dann
wirklich
funktionieren kann, wenn sie eine breite, freiwillige Unterstützung
erfährt.
Ein Gesetz allein hält man hier nicht für ausreichend.
Quelle: cgl/c't
Stand: Oktober 2001
2. PRESSEMITTEILUNG
vom 21. Dezember 2001
Pilotversuch in Nordrhein-Westfalen soll Möglichkeiten der
Internet-Zensur prüfen:
Odem.org verurteilt
geplante Einschränkung der
Informationsfreiheit
Auf Empörung ist der Versuch der Bezirksregierung Düsseldorf
gestoßen, Nordrhein-Westfalens Internet-Provider zu zwingen,
unerwünschte Internet-Angebote zu sperren. Als "drastischen
Eingriff in die im Grundgesetz garantierte
Informationsfreiheit", bezeichnet Alvar Freude von Odem.org
zusammen mit Dragan Espenschied
einer der Gewinner des diesjährigen Internationalen
Medienkunstpreises, diese Pläne.
Neben drei rechtsextremen Sites soll auch
Rotten (http://www.rotten.com/) gesperrt werden!
Diese US-Site
setzt sich satirisch mit den Themen
Meinungsfreiheit und Doppelmoral auseinander.
Nazi-Propaganda wäre als Vorwand für die Einschränkung des
Zugriffes auf Internet-Inhalte sehr beliebt, so Freude
weiter. Aber: "Wer 'über' und 'gegen' rechts aufklären
will,
muss die betreffenden Seiten anschauen - was sonst? Wie
sollte man sich anders über Rechtsextremismus informieren:
indem man nur das Gute, Schöne und Wahre zur Kenntnis
nimmt?"
Quelle: http://www.burks.de/kafka.html
Stand: Oktober 2001
3. Kontrolle von
Internet-Inhalten
bedeutet das Ende des Internets
als freies Kommunikations-Medium.
Die Zerstörung dieses Raumes steht in keinem Verhältnis zum
selbstverliebten Aufstand gegen eine handvoll lächerlicher
Sites mit zweifelhaftem Inhalt", so Espenschied. Das
Internet sei eben nicht vergleichbar mit einem Push-Medium
wie Fernsehen oder Radio, sondern noch am ehesten mit einem
Kommunikationsmedium wie dem Telefon.
Zur Perfektionierung der bisher eingesetzten Zensur-Methode
soll nun die Siemens-Tochter Webwasher.com AG,
deren Produkte neuerdings unter Cyberguard.com vertrieben werden
(Stand 09.2006),
die IntraNet GmbH und BOCATEL GmbH
& Co. KG
zusammen mit der Universität
Dortmund ein
Inhalts-Kontroll-System testen. Der Filter sieht vor,
bundesweit beliebige unerwünschte Inhalte auf Anweisung
staatlicher Stellen zu sperren.
Siehe auch: http://www.webwasher.de/classic/
Stand: Oktober 2001
4. Das Experiment
zeigt:
Zensur wird klaglos hingenommen!
Die technische Durchführbarkeit des Kontrollvorhabens wird
der Pilotversuch sicherlich beweisen. Gleichzeitig ist davon
auszugehen, dass die Auswirkungen und die Bedeutung eines
solchen Eingriffes nicht untersucht werden. Mit ihrer
gemeinsamen Diplomarbeit "insert_coin"
haben Espenschied und
Freude eine Studie über
die Machbarkeit und Auswirkungen von
Filter- und Manipulationssystemen erstellt, wofür sie den
Internationalen Medienkunstpreis erhielten.
Demnach ist technisch nicht nur eine inhaltliche Kontrolle
und Filterung, sondern auch eine inhaltliche Verzerrung von
Internet-Inhalten automatisiert möglich: Anfang des Jahres
überwachten und veränderten sie über mehrere Monate hinweg
mit einer selbst entwickelten Filter-Software aktiv die
Web-Zugriffe an ihrer Hochschule. Die teilweise
haarsträubenden Manipulationen blieben von den Studenten
unbemerkt.
Das Experiment zeigt, dass solche Netzwerk-Kontrolle
fatalistisch hingenommen werden, vor allem weil den
Benutzern grundlegende Kompetenzen im Umgang mit dem
Alltagsmedium Internet fehlen.
Mehr:
http://db.swr.de/imkp/IMKP.detail?p_lw=g&p_kwid=423
Stand: Oktober 2001
5. Ausweitung der
Filterung auf andere
"unerwünschte Inhalte" befürchtet
"Allen voran die großen Medienkonzerne stehen schon in den
Startlöchern, um einmal installierte Filtersysteme für ihre
eigenen wirtschaftlichen Interessen auszunutzen", klagt
Alvar Freude.
vgl.: http://www.odem.org/insert_coin/kontrolle/selbstzensur.html
Der am 19. Dezember stattgefundene Versuch eines Chats mit
mit Düsseldorfs Regierungspräsident Büssow zu der
angeordneten Internet-Sperre ließ aufgrund technischer
Stümperei keine sinnvolle Diskussion zu.
Es ist augenscheinlich, dass sich hier Entscheidungsträger über
ein
Medium ereifern, von dem sie keine Ahnung haben.
Veröffentlichung Honorarfrei, Belegexemplar erbeten an:
Quelle:
Alvar
Freude
Ludwig-Blum-Straße 37
70327 Stuttgart
Kontakt:
info@odem.org
(01 79) 13 46 47 1 (Alvar Freude)
Stand: Oktober 2001
Verweise
zu weiteren Hintergrundinformationen:
Bezirksregierung
Düsseldorf:
http://www.brd.nrw.de
Artikel
im Online-Magazin Telepolis zur Sperrung in NRW:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11225/1.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11306/1.html
Artikel
bei Spiegel Online zur Sperrung in NRW:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,170019,00.html
Stand: Oktober 2001
Mehr über
dieses Thema finden Sie hier:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11951/1.html
http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/netzcommunity-und-fdp-enttaeuscht/
http://wiki.ak-zensur.de/index.php/Forderungen_nach_weiteren_Sperren
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz
http://www.ariva.de/China_Nordkorea_Iran_und_jetzt_Deutschland_t374204
http://www.netzpolitik.org/2009/kommentierte-zensursula-linkliste/
http://news.zdnet.de/story/0,,t101-s2110309,00.html
http://odem.org/informationsfreiheit/ifg-bescheid.html
Besonders
zu empfehlen sind die chronologischen
Zusammenfassungen aller bisherigen Ereignisse
auf der Seite des Kölner Chaos-Computer-Clubs:
http://koeln.ccc.de/ablage/censorship/index.xml
sowie der Hauptseite:
Stand: Oktober 2001
Letztes Update: Mai 2010
ACHTUNG:
Auf den Kölner CCC Seiten werden übrigens
nicht nur passive Berichterstattung
sondern auch aktive Möglichkeiten zur Umgehung der DNS-Sperren
besprochen.
Ich persönlich empfehle Ihnen jedoch vorsorglich, diese Angebote
nicht zu nutzen,
da solche Versuche möglicherweise registriert und strafrechtlich
verfolgt werden könnten.
Stand: Oktober 2001
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| Nachgestelltes
Sperr-Logo einer Stopp-Seite! So oder ähnlich werden zukünftig die Stopp-Seiten ausschauen, die nach den Plänen des Bundesfamilienministeriums bei jedem Aufruf von Kinderporno-Seiten aktiviert werden, und deren Anforderungsadressen vom jeweiligen Provider gespeichert werden sollen. |
Vorsicht!
Der vertrauenerweckende Text (Siehe
Rahmen) bezüglich einer angeblich nicht
erfolgenden Speicherung der IP-Adressen auf dem Sperrlogo täuscht!
Die Bundesregierung plant offenbar, die zur Bekämpfung der
Kinderpornographie im Internet
vorgesehenen Sperr- und Meldetechnologien zu einer wesentlich
weitergehenden Überwachung
einschließlich Vorratsdatenspeicherung der mitgeloggten IP-Adressen
zu verwenden.
Ulrich
Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium,erklärte gegenüber Heise Online,
dass nach dem Willen der Regierung nun doch zu Strafverfolgungsmaßnahmen
ein
Echtzeitzugriff auf die geloggten Nutzer-IP-Adressen
zwecks Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server
möglich sein soll,
da es den Strafverfolgungsbehörden ansonsten nicht immer möglich
wäre,
im Bedarfsfall retrospektiv auf gespeicherte Daten zuzugreifen.
Dies erscheint wie ein Faustschlag ins
Gesicht aller ehrlichen Bürger, wenn man bedenkt,
dass Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch vor rund einem Monat
gegenüber der F A Z bezüglich des geplanten Gesetzes behauptete:
"Eine
Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."
Selbst wenn eine solche Maßnahme nur
durch Staatsanwalt und
richterlichen Beschluss angeordnet werden kann, stellt die
Weiterleitung einer Kopie
aller auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen in Echtzeit,
insbesondere die
geloggten IP-Adressen
der Nutzer einen tiefen
Eingriff in die freiheitlich-demokratische
Grundordnung der BRD dar.
Nach Staudigl muss also grundsätzlich jeder
Nutzer mit einer
Strafverfolgung rechnen,
wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen.
Schon der bloße Aufruf einer solchen Webseite, egal ob vorsätzlich
oder auch zufällig,
soll also grundsätzlich als erfolgloser Versuch gewertet werden,
eine Internetseite
mit kinderpornographischem Material aufzurufen und daher
automatisch
die Voraussetzungen eines entsprechenden Straftatbestandes erfüllen.
Dies begründet dann wiederum ausreichend einen für weitere
strafrechtliche Ermittlungen
notwendigen Anfangsverdacht.
Auch wenn aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, anfänglichen
Unschuldsvermutung
die Beweislast eines Vorsatzes eindeutig bei den
Strafverfolgungsbehörden liegt,
sind die vom Nutzer zu erwartenden Prozeduren wie
Hausdurchsuchungen,
vorläufige Beschlagnahme von Rechnern, persönlichen Daten und
sonstigen Gegenständen,
und nicht zu vergessen eine mögliche, dauerhafte Rufschädigung schwerwiegende Eingriffe
in die Intimspäre und persönliche Freiheit der bis dahin
unbescholtenen Bürger.
Dazu kommen noch die zu erwartenden Kosten für einen Anwalt,
den man etwa im Falle einer Hausdurchsuchung immer sofort
einschalten sollte.
Die anschließende Ermittlungsarbeit der Behörden wird im
Eizelfalle
angesichts der zu erwartenden, riesigen Gesamtanzahl von
einzuleitenden Verfahren
vermutlich extrem schleppend und langwierig werden.
Da können sicherlich locker einige Monate bis Jahre ins Land
gehen,
bevor man alle seine beschlagnahmten Gegenstände(z.B. Rechner)
halbwegs unbeschädigt (wenn überhaupt) zurückerhält und
ausreichend rehabilitiert wird.
Letztes dürfte u.U. ohnehin recht schwierig werden und da sich
ein Restverdacht
praktisch nie ganz ausräumen ließe, wird auch weiterhin eine
entsprechende Akte existieren,
auf die jederzeit und ohne besondere richterliche Beschlüsse
erneut zugegriffen werden kann.
Zudem sollte man bedenken, dass bei derartigen Ermittlungen
grundsätzlich alle Festplatteninhalte
gespiegelt und zumindest im Falle eines fehlenden
explizitenWiderspruches durch den Verdächtigen
bzw. seinen Anwalt nicht automatisch gelöscht sondern "zu
Beweiszwecken" dauerhaft archiviert wird.
Selbst wenn das Löschen dieser Kopie nach Beweis der Unschuld
per Beschluss von Seiten
der Staatsanwaltschaft oder durch einen Richter angeordnet wurde,
ist noch lange nicht sicher,
dass dies auch tatsächlich erfolgt.
Mit der Zeit wird dies wohl zu einer Vorratsspeicherung gigantischen Ausmaßes führen,
welche
durch die geplante bundes-oder gar europaweite, zentrale Vernetzung
mit anderen Dienststellen und Ämtern,etwa über die Steuernummer-ID,
sowie einem zu erwartenden, nicht bestimmungsgemäßen, (= illegalen) Datenmissbrauch
durch die
Behörden und möglicherweise
auch durch
Dritte der finale Schritt
zum Überwachungsstaat darstellt.
Familienministerin von der Leyen
behauptet dagegen zwar in einem Interview mit dem
Berliner Sender radioeins, dass der zufällige
Versuch nicht strafbar wäre, und es lediglich
DNS-Sperren ohne weitere Speicherung gäbe, räumt aber dann im
weiteren Verlauf des Interviews auch ein,
dass das verabschiedete Gesetz grundsätzlich offenlässt, dass,
"...wenn
kompliziertere
Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden,
zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich
Spuren verfolgt werden könnten."
Der aktuelle Gesetzestext bezieht sich im Widerspruch dazu
allerdings klar und unmissverständlich
auch auf die unkomplizierte
DNS-Sperre im Sinne einer Befugnis für die Provider,
Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server grundsätzlich zu speichern
und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben!
Der Rechtsprofessor Thomas Hoeren bezeichnete dies gegenüber Heise Online
als "schweren Eingriff ins
Fernmeldegeheimnis"
Auch der schleswig-holsteinische
Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert erkennt
im aktuellen Gesetzesentwurf, eine "völlig neue Überwachungsdimension"
mit der akuten Gefahr einer Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung,
"die
Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen
machen würde".
Da der Nutzer beim Aufruf einer ihm unbekannten Webadresse ja
vorher nicht wissen könne,
ob diese möglicherweise auf der vom Bundeskriminalamt (BKA)
erstellten Sperrliste verzeichnet ist
oder auf ein entsprechendes Angebot automatisch weiterleite, würde
sich jeder Kunde
eines größeren Providers automatisch auch der Gefahr einer
Strafverfolgung aussetzen.
Er sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen "Frontalangriff auf die freie
Kommunikation im Internet",
zumal das Blockieren von Netzangeboten an sich bereits ein grundrechtliches Problem darstelle.
Stand: Mai 2009
Quellen und Links:
heise Security - 22.04.09 - Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren
heise Security - 22.04.09 - Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren
heise Security - 24.04.09 - Bundesjustizministerin warnt vor Begehrlichkeiten bei Web-Sperren
7. Wird
der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
zum neuen Zugangserschwerungsgesetz?
Am 1. April 2010 wurden durch einen zufällig
ins Internet geratenen Fragebogen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Inhalte der bisher immer
bestrittenen Ziele der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag
(JMStV)
bekannt, welche über umfangreiche Websperren aktive Zensur in einem bisher nicht
vorstellbaren Ausmaß planen. Die bereits besprochene Anwendung
eines Stoppschildes (s.o.) stand ursprünglich
zusammen mit einer - angeblich nur für den Schutz des Users gedachten - totalen Blockierung illegaler, ausländischer Glücksspielseiten
zur Debatte.
Die aktuell geplante Novelle des JMStV mit weitreichenden Sperrverfügungen
gegen Provider, welche sich einer freiwillen Blockade bestimmter, auf ihren
Servern gehosteter Webinhalte widersetzen, wäre aber auch ein
ideales Werkzeug in den Händen der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM), um alle Internetseiten, welche die KJM für "jugendgefährdend" oder "jugendbeeinträchtigend" hält, konsequent zu sperren!
Ob dies nun im Einzelfalle tatsächlich berechtigt ist, und auch
praktisch erfolgt, unterläge dann alleine der subjektiven Einschätzung
eines dubiosen, (KJM-internen?) Gremiums. Dabei soll
es sich bei den zu prüfenden Webangeboten ausdrücklich nicht nur um illegale Inhalte wie
"Kinderpornographie" handeln, sondern auch um die Sperrung bisher freier
Internetseiten mit im
Ausland völlig
legalen Inhalten. Insbesondere aus Sicht der KJM würde das dann also auch auf
sogenannte "entwicklungsbeeinträchtigende
Inhalte" zutreffen,
welche in Deutschland ohnehin zu einem extrem sensiblen Thema
geworden sind, seit aktuell immer neue Fälle von sexuellem und nichtsexuellem
Missbrauch von Kindern in
kirchlichen Einrichtungen, aber auch durch einzelne Straftäter,
sowie global in pädophilen Kreisen medienwirksam und
polarisierend durch die Presse geistern. Solche Nachrichten
verkaufen sich nicht nur gut, sondern bringen logischerweise auch
die Volksseele zum Kochen! Hier besteht daher zu Recht ein zwingender Handlungsbedarf im Sinne staatlicher Kontrolle
krimineller Webinhalte und
sowohl Politiker als auch Regierung sehen sich einem ständig
wachsenden Druck der Öffentlichkeit ausgesetzt, diesem
Handlungsbedarf nun endlich auch durch entsprechend harte
Kinderschutzmaßnahmen gerecht zu werden.
Die Problematik ist jedoch extrem komplex und das Internet
alleine sicherlich weder der einzige noch der häufigste
Verbreitungsweg kinderpornografischen Materials. Pädophiles
Material und damit versteckt agierende, kriminelle Szene gab es
auch schon lange vor der Gründung des Internets! Dieses wurde auf
konventionellen Datenträgern, wie z.B. VHS-Kassetten,
Schmalfilme, Photos und Printmedien gehandelt und verbreitet,
ohne dass man diese Medien effizient hätte kontrollieren,
geschweige denn komplett verbieten können. Zudem sind illegale
Seiten in der Regel schon aus verfolgungstechnischen Gründen
keineswegs mehr so offen zugänglich wie vielleicht in den
Pionierzeiten des Internets vor einigen Jahren. Sowohl
Ermittlungsbehörden als auch Rechtsprechung haben mittlerweile
durchaus dazugelernt und sich seitdem ständig aktualisiert. Das
Internet gilt also schon lange nicht mehr als strafrechtlich
freier Raum! Sowohl Nutzer als auch Anbieter illegaler Inhalte dürften
sich heutzutage genauestens bewusst sein, dass Bereitstellung und
Nutzung solcher Inhalte zumindest auf Dauer nicht ohne
strafrechtliche Folgen bleiben kann. Daher ist eine
prophylaktische, staatliche Zensur des Internets mehr als überflüssig
und zudem in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst bedenklich
und wohl auch eher kontraproduktiv. Einmal ganz abgesehen von den
technischen und finanziellen Problemen, die hier auch den
Betreibern privater Homepages mit bisher kostenlosen Webangeboten
zugemutet werden sollen.
So soll in der geplanten Novelle des JMStV neben
Altersklassifizierungen, die der Website-Betreiber entweder
selbst vornehmen oder kostenpflichtig (durch wen auch immer)
vornehmen lassen muss, sogar von einer thematischen "Sendezeit-Begrenzung" (etwa für erotische Inhalte) die Rede sein,
was für viele private Webauftritte zu unzumutbaren finanziellen, als sicherlich auch technischen Hürden führen würde. Andere, sich ständig und
interaktiv aktualisierende Webangebote, wie etwa Facebook,
Twitter sowie alle nur denkbaren Foren, Tauschbörsen, Blogs, Gästebücher
usw. wären durch die absolute Unmöglichkeit einer zeitnahen, ständigen Neuklassifizierung nach JMStV (sprich: Zensur!) völlig überfordert
und müssten demnach ihren Dienst, zumindest mittel- bis
langfristig gesehen, ersatzlos einstellen.
Private, bisher kostenlose Homepages ließen sich wegen des
erheblichen administrativen und technischen Mehraufwandes
alternativ zur sofortigen, ersatzlosen Entfernung schon aus
finanziellen Gründen dann wohl nur noch durch Einrichten eines kostenpflichtigen Zuganges erhalten und würden zudem damit
ultimativ in eine kommerzielle Rechtsform gezwungen. Mögliche Auswege aus diesem
geplanten Dilemma basieren vor allem auf illegalen, technischen Lösungen wie etwa
der Umgehung von automatischen Sperren und sonstigen Online-Zensurverfahren
wie Sie zum Beispiel auf der Seite http://de-zensiert.de/ vorgeschlagen und ausführlich
erklärt werden. Die
bisher einzig empfehlenswerte, legale Abhilfe scheint mir zurzeit jedoch eher in der Beteiligung an Petitionen zu liegen wie Sie z.B. aktuell (2010) unter http://www.Zensur-in.DE als vorgefertigte Web-Formulare
angeboten werden. Jeder Bürger
kann sich aktiv daran beteiligen, indem er diese Formulare zunächst
korrekt ausfüllt und ausdruckt,
um sie dann anschließend persönlich
zu unterschreiben
und
ausreichend frankiert per
Post an ein beliebiges Landesparlament zu senden.
Quellen und Links:
http://www.presseportal.de/pm/79604/1589069/zensur_in_de:
Stand: Mai 2010
8. Spamfilter
und IP-Blocking beim Provider.
Notwendiger Schutz oder versteckte Zensur?
Wer ärgert sich nicht auch schon
seit Jahren über unerwünschte Spammails und sog. Newsletter,
die in trauter Regelmäßigkeit in den Posteingang flattern und
ausser unerwünschter Werbung
nicht selten auch Viren, Trojaner und sonstiges Ungeziefer
enthalten? Dabei ist es eine traurigeTatsache,
dass solche Sendungen heutzutage keineswegs mehr nur aus östlichen
Ländern oder Übersee ihre Opfer erreichen, sondern aktuell und
in steigendem Maße auch von "heimischen" Servern
verschickt werden.
Das hat seine Grund einerseits in der mittlerweile globalen, alle
Grenzen überschreitenden organisierten Internetkriminalität,
als auch in einer Reihe pseudolegaler Geschäftsmodelle, in
welchen Spamming bereits fest ins Werbekonzept integriert ist,
und die zudem im Rahmen des internationalen Datenhandels noch zusätzliche
Gewinne in Milliardenhöhe ermöglichen.
So ergab sich irgendwann die Notwendigkeit, derartig spammende
Server in globalen Listen aufzunehmen
und diese Daten möglichst weltweit online zugänglich zu machen,
damit auch automatisierte Filterprogramme permanent darauf
zugreifen, und sich ähnlich wie im automatischen Signatur-Update
eines Antivirenprogrammes ständig aktualisieren können.
Diese Vorgehensweise stellt natürlich ein gefährliches Spagat zwischen Sicherheitsbedürfnis und Zensur dar,
welches in erster Linie systembedingt dann vor allem durch die
Anbieter dieser Online-Listen gesteuert wird.
Einer der bekanntesten Anbieter für Tabellen dieser Art ist spamhaus.org welcher in verschiedenen Listen
Informationen über auffällige Serveradressen und Webseiten
online zur Verfügung stellt. Die logische Folge ist natürlich,
dass Tools wie z.B. Spampal von diesen Listen Gebrauch
machen, die vom User individuell konfiguriert
werden können. Siehe hierzu auch meinen Beitrag über Antispammingtools. Dabei kann man explizit die
verwendeten Blacklists in einer programminternen Liste nach
diversen vorgegebenen Grundkriterien (Z.B. nur Mails bestimmter Länder
blocken oder bestimmte Onlinelisten verwenden) auswählen und so
die serverunabhängigen und effektiven Filtermöglichkeiten für
den Posteingang lokaler PCs nutzen. Zusätzlich gibt es auch noch
interne, frei konfigurierbare Blacklists/Whitelists um einzelne
Adressen grundsätzlich zu sperren oder von einer Sperrung
auszuschließen.
Natürlich nutzen auch professionelle Filteranwendungen
Onlinelisten, etwa solche von Internetprovidern, die ihre Filter
auf diese Art vollautomatisch konfigurieren lassen. Dies führte
in letzter Zeit dann leider auch des öfteren zur Blockade
bestimmter URLs bzw. IP-Adressen von (Mail-)Servern, welche an
sich zwar nicht
direkt für
die über sie versendete Spamflut verantwortlich sind, aber u.a.
durch Weiterleitung des kompletten E-Mailverkehrs bestimmter
Provider in diesen Prozess involviert wurden, was dann zu
entsprechenden Blacklisteinträgen führte.
Das Resultat ist sowohl die Unerreichbarkeit bestimmter Webseiten
als auch das massive Auftreten von ungerechtfertigten E-Mailrückläufern an die
Absender, etwa wenn der empfangende Zielserver ein entsprechend
konfiguriertes Filter genutzt hatte und irgendeiner der
weiterleitenden Mailserver in der verwendeten Blacklist als
Spammer registriert war..
Dabei ist es leider die Regel, dass die ursprünglich anvisierten
Empfänger dieser fälschlich geblockten Mails weder vom Provider
über das erfolgte Blocking benachrichtigt werden, noch
irgendeine Möglichkeit der eigenen Entscheidung zu deren nachträglichem
Empfang erhalten. (Etwa das Archivieren in einem Spammingordner)
Dieses Prozedere kommt dann also in der Tat sowohl de facto als auch de jure einer vollzogenen, aktiven Zensur gleich!
Siehe hierzu auch den Spiegelartikel vom 13. 04. 2010:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,688634,00.html#ref=rss
Aus einer Studie
des Fraunhofer Institutes für
sichere Informationstechnologie (SIT) vom 25. 03. 2010
geht nun in der Tat klar hervor, dass das Spam-Aufkommen bei kostenfreien E-Mail-Diensten besonders hoch ist. In einer entsprechenden Qualitäts- und
Sicherheitsbewertung lagen internationale Anbieter weit vorn,
auf den letzten Plätzen landeten dagegen die größten deutschen
Dienste und das angeblich aus eigenem Verschulden!
Ein aktuelles Beispiel ist die Mail-Serverblockade und teilweise
Unerreichbarkeit von mmnews.de durch die Freemail-Provider GMX und WEB.de die seit Anfang des Jahres 2010
für Aufregung und Proteste in diversen Foren und Blogs sorgte.
Siehe hierzu z.B. den
Artikel von Michael Mross
in einem Blog von Radio-Utopie vom 21.Januar 2010:
http://www.radio-utopie.de/2010/01/21/mail-zensur-bei-gmx-und-web-de/
Ein anderer Blog berichtet über
diesen Sachverhalt dagegen eher providerfreundlich
und stellt zudem auch technische Hintergründe dar:
Der feine Grat zwischen Spam-Filtern und Zensur
Die akut betroffenen Freemailprovider GMX und WEB.de selbst dementieren natürlich jede Absicht einer
Zensur,
wie hier berichtet wird:
http://blog.1und1.de/2010/01/21/missbrauchsbekaempfung-ist-keine-zensur/
Und deren 1&1-Muttergesellschaft United Internet geht da sogar noch einen Schritt
weiter und stellt gleich die
komplette Fraunhoferstudie selbst in Frage, alleine schon
deshalb,
weil diese ja von Microsoft in Auftrag gegeben worden sei:
GMX-Mutterfirma zweifelt Fraunhofer-Studie an
In der Tat finden sich die beanstandeten
Auflistungen der geblockten IP-Adressen
(Hier am Beispiel von 91.211.224.0/24)
schon seit 2009
| Ref: SBL81794 |
| 91.211.224.0/24 is listed on the Spamhaus Block List (SBL) |
| 23-Nov-2009 01:28 GMT | SR04 |
mitsamt den URLs spammender oder aus
anderen Gründen bedenklicher Webseiten
bei Spamhaus.org, wie man auch leicht selbst überprüfen kann:
http://www.spamhaus.org/SBL/sbl.lasso?query=SBL81794
Die Diskussion ist und bleibt
also extrem kontrovers!
Einerseits besteht da ein berechtigtes Bedürfnis nach erhöhter
Sicherheit und Schutz vor Spamming und Schadcode, andererseits
beschneidet man mit dem Blockieren wichtiger Server via Blacklist
aber auch massiv das Konzept eines freien, unzensierten Internets.
Die zentrale Steuerung liegt, wie bereits erwähnt, hier ganz
klar bei den Anbietern der betreffenden Blacklists, welchen man
bei der Nutzung der entsprechenden Datenbänke ja zunächst
einmal blind
vertrauen
muss.
Aber kann man das denn überhaupt? Anbieter wie spamhaus.org erhalten dadurch ja immerhin
eine Art von Allmachtstatus, welcher ohne effiziente unabhängige
(behördliche???) Kontrollen sehr leicht in Willkür entarten könnte.
Und sind diese Anbieter wirklich auch weitgehend immun gegen Korruption?
Mir kommt dabei jedenfalls automatisch immer wieder der Begriff
des "Delistings" in den Sinn,
über welches ich bereits im Juni 2004 im Zusammenhang mit
manipulierten Signaturen des bis dato sehr beliebten und weit
verbreiteten Malwarescanners AdAware von Lavasoft berichtet habe.
Lavasoft soll, angeblich gegen entsprechende finanzielle Gegenleistungen von Seiten einiger
Spywarehersteller,
deren bis dato bestehende Einträge in den Erkennungssignaturen
des Scanners nachträglich
gestrichen
haben. Natürlich lässt sich das nicht wirklich beweisen. Durch
eigene Vergleiche(Dateianalysen) von älteren mit neuen
Signaturen in der Blacklist des AdAware-Scanners konnte ich aber
damals zumindest die in den neueren Dateien erfolgte Löschung
einiger vorher klar als Spyware eingestufter Einträge selbst
feststellen..
Entsprechende Nachfragen an Lavasoft mit der Bitte um
Stellungnahme blieben übrigens bis heute unbeantwortet.
Was also liegt nun näher als die
Vermutung, dass auch hier ähnliche Mechanismen beteiligt sein könnten?
Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass die Verwendung der
Blacklists ja der freien Entscheidung eines jeden Providers oder
sonstigen Nutzers unterliegt. Allerdings steht der Druck durch
eine gefilterte "spammingfreie" Konkurrenz in keinem
Verhältnis zur informationsrechtlich unbedenklicheren,
ungefilterten Alternative, weil Fluten von malwareverseuchtem
Spam in den Postfächern der Kunden sicher auch nicht gerade die
beste Empfehlung für das Sicherheitsbewußtsein eines Provider
darstellen. So wären auf dieser Schiene natürlich durchaus
Konkurrenzkämpfe der Provider untereinander um wertvolle
Marktanteile denkbar, wenn etwa der eine den anderen durch Einträge
dessen Server-IPs in Blacklists diskreditieren und so auch dessen
Mailverkehr sabotieren würde, was dann sicherlich u.a. auch zur
massiven Abwanderung von Kunden führt.
Und dieser Fall ist keinewegs nur graue Theorie, wie ich selbst im April 2010 durch den Rückläufer einer meiner Mails (Supportanfrage) an einen amerikanischen Softwareanbieter erfahren mußte. Der Rückläufer trug den Hinweis, dass sich die IP-Adresse einer der von meinem Hoster Strato genutzten Mailserver auf einer aktuellen Blacklist befände und daher vom angesprochenen Server des Empfängers als spammingverdächtig abgeblockt und zurückgeschickt wurde.
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MAILVERSAND FEHLERBERICHT *** Die originale Mail wurde eingeliefert am Mittwoch, 21. April 2010 16:58:45 +0200 (MEST) von Host xxxxxxx (dslb-188-100-201-221.pools.arcor-ip.net [188.100.201.221]). Absender: "DER TECHNODOCTOR" <info@technodoctor.de> Betreff: Speed of Scanning Der Mailversand zum folgenden Empfänger ist endgültig gescheitert: wepawet@cs.ucsb.edu Letzter Fehler: 554 5.7.1 Delivery not authorized, message refused Erklärung: host letters.cs.ucsb.edu [128.111.41.13] said: Rejected 81.169.146.161 found listed in problems.dnsbl.sorbs.net Letzter Weiterleitungsversuch war: Mittwoch, 21. April 2010 16:58:49 +0200 (MEST) Auszug aus dem Session-Protokoll: ... während der Kommunikation mit dem Mailserver letters.cs.ucsb.edu [128.111.41.13]: >>> RCPT TO:<wepawet@cs.ucsb.edu> <<< 554 5.7.1 Rejected 81.169.146.161 found listed in problems.dnsbl.sorbs.net |
Eine Anfrage bei Strato bestätigte dies und zugleich teilte man mir als Grund bedauernd mit, dass offensichtlich Cyberkriminelle unbemerkt Webseiten von Kunden gehackt und dabei spammenden Schadcode in deren Webmaildienste applizierten, was final zu diesem Eintrag in mehreren Blacklists geführt hätte. Trotz sofortiger Gegenmassnahmen und Entfernen des betreffenden Schadcodes sei es jedoch bislang noch nicht gelungen, einen Austrag aus den betreffenden Online-Listen zu erwirken. Prognose: Völlig offen!
Was ich Strato in diesem Zusammenhang vorwerfen muss, ist vor allem die mangelnde Vorabinfo über den Blackliststatus des betroffenen Servers. Nur zur Info: Ich rede hier nicht von irgendeinem Freemailaccount, sondern von einem kostenpflichtigen Service des Hosters meiner eigenen Domains! Von diesem darf ich als zahlender Kunde ja wohl auch zeitnahe Infos betreffs derartiger Einschränkungen erwarten. Ohne die o.g. Rückläuferinfo des blockenden Zielservers hätte ich vermutlich niemals Kenntnis vom Schicksal meiner E-Mail erhalten und wäre somit in dem falschen Glauben geblieben, dass der Empfänger diese gar nicht beantworten wollte.
In dieser Beziehung
scheint GMX dagegen mittlerweile Strato um
Längen voraus zu sein!
So erhielt ich kürzlich folgende Mail betreffs einer tatsächlich infizierten Nachricht in meinem
kostenlosen
GMX-Freemail-Postfach:
| Liebes GMX Mitglied, eine an Sie adressierte E-Mail wurde von unserem Virenscanner als gefährlich eingestuft. Datei: My_Resume_921.exe Virus: Trojan.Sasfis Es folgen Details zu der betroffenen E-Mail: Von: "Will Rosales" <xxxxxx73@favs.mobi> An: <xxxxxx091@gmx.net> Datum: Thu, 13 May 2010 08:09:23 +0530 Betreff: Please look my CV. Thank you. Falls Ihnen der Absender persönlich bekannt ist, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen, dass sein PC wahrscheinlich von einem Virus befallen ist. Um weiteren Schaden für Sie auszuschließen, wurde die E-Mail nicht in Ihr Postfach zugestellt. Der GMX Profi-Virenschutz bietet weitere sinnvolle Konfigurations- möglichkeiten sowie eine Statistik, die Sie über geprüfte und infizierte E-Mails auf dem Laufenden hält. Mehr Infos unter http://service.gmx.net/de/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Ihr GMX Team [ Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte antworten Sie nicht an diesen Absender. Weitere Informationen finden Sie in der Online-Hilfe unter http://faq.gmx.net ] |
Offensichtlich hat zumindest der Provider GMX mittlerweile vorbildlich seine Lektion gelernt....
Ganz
dicker Applaus!
Das eigentliche Dilemma liegt
meiner Ansicht nach ja auch weniger in der Filterung an sich,
als vielmehr in der unzureichenden, individuellen Konfigurationsmöglichkeit
durch den Kunden selbst und natürlich einer mangelhaften Informationsroutine. Das schadet zudem erheblich
der Systemtransparenz.
Zwar bieten sowohl viele kostenpflichtige Anbieter als auch
Freemailer im jeweiligen Kundenaccount durchaus individuell
konfigurierbare Spammfilter an, diese dürften dann aber im Falle
einer gleichzeitigen
Vorabfilterung
schon wohl eher eine rein kosmetische Maßnahme zur Beruhigung
von Kunden und Datenschutzbeauftragten darstellen.. Jedenfalls
ist es keinesfalls zu vertreten, dass bereits auf dem reinen Übertragungsweg
zum Mailserver eigenmächtig und unsichtbar von Seiten des Providers
vorgefiltert und damit faktisch zensiert wird.
So etwas stellt massiv die Mündigkeit der Nutzer in Frage und
beschneidet meiner Ansicht nach u.a. deren Recht auf
Informationsfreiheit nach Artikel
5 des Grundgesetzes.
Meine Meinung:
Unbesehen mutmaßlich
krimineller und verfassungsfeindlicher Inhalte bestimmter
Webseiten muß dennoch das Recht auf freie Meinungsäußerung
und Informationsfreiheit
im
Vordergrund eines jeden demokratischen Staates stehen!
Dabei kommt es
eigentlich auch weniger auf die Frage selbst an,
ob man die einen oder anderen Inhalte nun global sperren sollte
oder nicht.
Das Problem liegt vielmehr darin, WER eigentlich für sich
überhaupt das RECHT und vor allem die KOMPETENZ beanspruchen darf,
über unserer aller Köpfe hinweg zu entscheiden, was ein mündiger
Bürger
sich im Internet straffrei anschauen darf und was nicht!
Soll das die jeweilige
Regierung sein?...
Oder vielleicht die Kirche?...
Oder etwa die Provider?...
Oder am Ende vielleicht sogar noch irgendwelche von der Regierung
beauftragten und somit durch Steuergelder gesponserte Firmen wie
Webwasher& Co?
Ich halte schon alleine
alle bisher erfolgten Versuche in dieser Richtung für mehr als
bedenklich
und stufe sie als enormes
Risiko für einen freiheitlichen Rechtsstaat ein!
Wozu muß man eigentlich hierzulande überhaupt noch volljährig
sein, wenn man
dann doch nur von staatlicher Seite wie ein unmündiges Kind
behandelt wird?
Ist es denn wirklich so gefährlich für unsere Demokratie,
wenn man erwachsenen Bürgern selbst überläßt zu entscheiden,
welche Inhalte sie sich im Internet anschauen dürfen und welche
nicht?
Ausserdem kann und wird
niemand kontrollieren, ob die gesperrten Seiten
nach
Entfernung der
beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden.
Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist
extrem bedenklich,
weil die Sperrmaßnahmen verfassungsmäßig garantierte
Grundrechte
wie etwa Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Ich selbst bin ein
eingefleischter Gegner von jeglicher Gewalt,
Kinderpornografie und auch politisch extremistischen Inhalten.
Wann immer auch sich solch eine Seite einmal unbeabsichtigt
auf meinem Rechner öffnen sollte, bin ich bestimmt der allererste,
der sie sofort wegklickt und anschließend auch völlig freiwillig
der internen Local-Host-
Sperrliste
zufügt.
Denn solche Dinge interessieren mich nicht und stoßen mich
einfach nur ab!
Aber genau dies ist dann meine ganz persönliche Entscheidung,
die ich mir als bisher unbescholtener und somit verantwortungsvoller
Bundesbürger von niemandem vorschreiben lassen möchte!
Und wissen Sie auch, warum ich so eingestellt bin?
Weil ich gesunden
Menschenverstand im Kopf habe und aufgrund
der aus Zeiten meiner Kindheit gewohnten, weitgehenden
Informationsfreiheit
ganz genau weiß, womit ich es hier zu tun habe.
Wie aber soll man etwas vermeiden oder sich klar gegen etwas entscheiden,
wenn jegliche Information darüber mittels Zensur systematisch
unterdrückt wird?
Wen genau möchte man eigentlich
damit züchten?
Verantwortungsvolle und moralisch integere Staatsbürger?
Oder vielmehr eher naive
Dummerchen die
noch nicht einmal merken,
wenn sie in zweifelhafte Gesellschaft geraten sind?
Außerdem:
Wenn diese Beispiele
von Freiheitsuntergrabung erst
einmal Schule gemacht haben, werden mit der Zeit sicherlich auch
immer mehr Inhalte
anderer Art gesperrt
werden,
falls Regierung oder gar die beteiligte Industrie darin
irgendeinen,
wie auch immer gearteten persönlichen Nutzeffekt sehen.
Denken Sie
doch einmal in Ruhe darüber nach!
Deutschland
braucht (noch) keine WEB-NANNY's !.....*
Letztes Update: Mai 2009
*Aber was nicht ist kann ja noch werden!- Und ich
befürchte, wir sind leider schon auf dem besten Weg dorthin!!!
Siehe dazu auch meinen Beitrag: Der Staatstrojaner
DER TECHNODOCTOR