Jäger und Sammler
Illegale Abbuchungen
und
legale Datenspionage leichtgemacht.
Warum sie bei Kartenzahlungen
vorher genau lesen sollten,
was Sie auf dem Beleg
unterschreiben.
(Stand: 26.August 2010)
(1.Update: 24.September 2010)
(2.Update: 28.September 2010)
(3.Update: 13.September 2011)
ACHTUNG...!!!!
Dieser
Artikel entspricht meinem Kenntnisstand von August 2010 und beruht auf eigenen
Erfahrungen
sowie Informationen verschiedener PC Fachforen und
Securityseiten.
Durch diesen Beitrag sollen grundsätzlich keine an der
Datenverarbeitung beteiligten Personen
oder Firmen diskriminiert oder gar kriminalisiert werden! Es
werden lediglich allgemein bestehende Möglichkeiten
eines Datenmissbrauchs beim Lastschriftverfahren aufgezeigt und
Tipps gegeben, wie man dies vermeiden kann.
Für Rechtsnachteile, die Dritten aus der Verwendung dieser Infos
entstehen, wird nicht gehaftet!
Bitte lesen Sie hierzu auch meinen DISCLAIMER !!!!!
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| Vorwort Wer kennt
das nicht auch? Meinen Sie das wirklich? Dann lesen Sie mal einfach diesen Beitrag weiter. History Bargeldloses
Zahlen mit Debitkarten ist nun schon über 40 Jahre alt. Quellen:
http://www.eurocheques.de/history.html Seitdem
wurden die Systeme ständig weiterentwickelt und sollen
deshalb angeblich immer sicherer geworden sein. Die Jäger: "Skimming"... Wer bisher tatsächlich glaubte,
dass der bargeldlose Zahlungsverkehr per Karte halbwegs
sicher wäre, Siehe auch: Dabei
ging man im Falle der manipulierten Bankautomaten meist
so vor: Siehe
dazu auch meine Beiträge: Skimming per 1-Cent-Überweisung Bei der
neuen Variante etwa ab 2008 liefert der im
vorangegangenen "stillen Einbruch" ins
Terminal eingesetzte RFID-Chip per Funk Siehe dazu auch meinen Newsletter vom 09.Juli 2010 sowie folgenden Link: http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/vorsicht-bei-kartenzahlung/
http://www.zvt-news.de/categories/15-Kartenbetrug Was lag also näher, als den
Zahlungsverkehr aus "Sicherheitsgründen" ganz
auf das Unterschriftenverfahren, Die Kartendoublette lässt sich
ohne zugehörige PIN zwar nicht mehr für eine direkte
Bargeldabhebung im Ausland nutzen, Dabei gibt es grundsätzlich 2 Arten
von Lastschriften: Nicht selten werden nach
Widerspruch oder Rückbuchung Ihrerseits dann zunächst
einmal sog. "Inkassofirmen" Dem Kontoinhaber ist bei jeder
unberechtigten Abbuchung auf jeden Fall anzuraten, Siehe dazu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bankenaufsicht#Bankenaufsicht_Deutschland http://www.geldmarie.at/banken/lastschrift.html http://www.juraforum.de/forum/kaufrecht-leasingrecht/lastschrift-rueckbuchung-310843 Skimming per 1-Cent-Überweisung Die Sammler: Datenhandel für lau...
In vorliegenden
Beispielen wurden der Anspruchsteller und dessen EC-Netzbetreiber
aus Datenschutzgründen
geschwärzt.
In allen diesen
Fällen würde man also im obigen Beispiel mit einer
einzigen Unterschrift zusätzlich zur
notwendigen Zustimmung In
den "Hinweisen
zur Erhebung personenbezogener Daten bei der Bezahlung
mittels EC-Karte" Zitat: "...In
diesem Fall ist durch gut erkennbare Hinweisschilder an
der Kasse auf den Zweck der Erhebung Zudem sollen an der Bearbeitung
eines Lastschriftverfahrens auch ohne jegliche
Komplikationen keineswegs nur In einem Beitrag der Anwaltskanzlei Ferner
Alsdorf wird
diese Vernetzung auch für Laien recht verständlich
beschrieben. Zitat:
"....Im Regelfall wird man 5
Parteien haben, die an der Zahlung beteiligt sind
(manchmal 4, keinesfalls aber 2): Den kompletten Beitrag finden Sie
hier: Dabei möchte ich den beteiligten
Firmen hier grundsätzlich keineswegs "unlautere
Absichten" beim Datensammeln Auf der Seite des IITR Institut für IT-Recht findet sich u.a. folgender Beitrag: Zitat: "...Wer
mit Maestro/EC-Karte im Handel bezahlt, sollte wissen,
was da von ihm gespeichert wird. Lesen Sie bitte hier weiter: http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenspeicherung-bei-kartenzahlung/ So
sollen alleine per easycash-Verfahren bereits
Informationen von ca. 50 Millionen Verbrauchern
gespeichert, In einem Artikel vom 24.09.2010 schreibt beispielsweise die WELT-Online : Zitat:
"...Die Debatte um den Datenschutz
in Deutschland erhält ein neues Kapitel. Den kompletten Artikel finden Sie hier: http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article9840913/Kritik-an-Datenschutz-bei-Kartenzahlungen.html Siehe dazu auch folgende Beiträge: http://business.chip.de/news/Datenskandal-Easycash-hortet-EC-Kartendaten_44836959.html http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/politik/inland/art29862,1040735 Nach
einer Meldung der Deutschen
Presse-Agentur GmbH (dpa.) weist easycash "...Man sei gesetzlich und steuerrechtlich dazu verpflichtet, dies zu tun...." Mehr
über diese recht befremdlich wirkende Aussage können
Sie u.a. den folgenden Beiträgen http://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2248295/ Interessant
erscheint mir in diesem Zusammenhang ein Vergleich der
hier von easycash vertretenen
Rechtsauffassung http://www.easycash.de/impressum.html http://www.easycash-loyaltysolutions.de/ls_impressum_datenschutz.htmlMeine Meinung: Meine Meinung: Ganz
offensichtlich wird hier eine Art von sehr
unterschiedlichem "Zwei-Klassen-Datenschutz" betrieben. Siehe dazu folgende Beiträge: Wenn der Kunde betrügt Nehmen wir doch mal den für den EC-Netzbetreiber
schlimmsten Fall aller Fälle an, In diesem Falle müsste der EC-Netzbetreiber
kraft der geleisteten Unterschrift
also nun direkt die Bank Nur: Welche (privaten) Maßnahmen
sollten das denn bitteschön dann sein? Da letztes eindeutig kriminell
wäre und der Gerichtsvollzieher nicht ohne einen Titel
vom Gericht tätig werden kann, Aber bis dahin ist es noch ein
weiter Weg: Fazit Die erwähnten Klauseln sind für EC-Netzbetreiber primär
eine sehr bequeme Möglichkeit, Das heißt im Klartext: Dass dies nicht gerade das
allgemeine Vertrauen in die vielpropagierte
Unbedenklichkeit des Lastschriftverfahrens stärken kann,
Der einzig für mich erkennbare
Sinn der geforderten schriftlichen Einwilligung in die
Datenverarbeitung und Ermächtigung Dabei ist die einschränkende
Hürde "...Bei Nichteinlösung oder
Widerruf..." aufgrund der vielfältigen möglichen |
Mein Tipp:
Lassen
Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!
Streichen Sie einfach die überflüssigen Passagen bevor Sie
unterschreiben,
und weisen Sie bitte die nun vermutlich verwirrte Kassiererin
vorsorglich darauf hin,
dass dies ausschließlich aus datenschutzrechtlichen Gründen
erfolgt!
Damit haben Sie zwar sicherlich die Speicherung Ihrer Daten nicht
verhindert,
aber mangels Ihrer Unterschrift auch nicht erlaubt und damit
eindeutig in den Bereich
der Illegalität befördert. Das könnte Ihnen bei einem
möglichen,
späteren Gerichtsverfahren extrem nützlich werden!
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Sollte
die Kassiererin daraufhin die Annahme der Unterschrift verweigern
oder auf einer neuen Buchung bestehen,
lehnen Sie dies mit dem Hinweis ab, dass die Buchung ja bereits
schon durch Einlesen der Karte und Erstellung des Ausdruckes
zumindest datentechnisch bereits erfolgt sein muss, und nunmehr
die mögliche Gefahr einer Doppelabbuchung
bei Wiederholung der Prozedur bestände.
Falls
Sie, und das wird die Regel sein, nicht schon vor Auslesen der Karte explizit auf die
möglichen
datenrechtlichen Konsequenzen Ihrer Unterschrift hingewiesen
wurden, oder falls gar behauptet wurde,
man
wisse vorher nie genau ob das System eine PIN oder eine
Unerschrift anfordern würde,
erklären Sie der Kassiererin, dass hiermit bereits ein formeller
Verstoss gegen die
datenschutzrechtliche Konformität nach BDSG vorläge und zitieren
z.B. aus folgender Quelle:
https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/datenerhebung_ec-karte.htm
von
der Seite des unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz Schleswig-Holstein.
Dort
heißt es in den "Hinweisen
zur Erhebung personenbezogener Daten bei der Bezahlung mittels
EC-Karte" :
Zitat:
"...Um
die Freiwilligkeit der Einwilligung zu gewährleisten, ist an der
jeweiligen Kasse zusätzlich
eine andere angemessene Zahlungsmöglichkeit einzuräumen.
Unternehmen, die vorwiegend
hochpreisige Waren verkaufen, sollten außer der Barzahlung noch
eine weitere Zahlungsmöglichkeit
(PIN-Zahlung, Kreditkarte) vorsehen. Kunden ist es heute kaum
zumutbar, große Barbeträge mitzuführen,
um die eigenen personenbezogenen
Daten nicht preisgeben zu müssen...."
(Stand 25.08.2010)
Allerdings
gibt es diese automatische Auswahl des Systemes zwischen 3
Möglichkeiten tatsächlich.
Abhängig davon, ob der Vertragspartner des
Abrechnungsunternehmens mit diesem die Option
einer sog. "Risikoprüfung" vereinbart hat oder
nicht, gibt das System nach Einlesen einer Karte automatisch
Empfehlungen aufgrund bereits gespeicherter Infos über die
Bonität des betreffenden Kartenzahlers preis.
Gespeichert werden hierfür vor allem die von den am
Lastschriftverfahren teilnehmenden Vertragspartnern
per Terminal an den EC-Netzbetreiber übermittelten Daten wie
Kontonummer, Kartennummer, Betrag,
sowie Ort und Zeitpunkt des Einkaufs. Dabei kann im Gegenzug am
Kassenterminal je nach Einschätzung
des möglichen Verlustrisikos durch den Computer des EC-Netzbetreibers
eine
der folgenden
3 Möglichkeiten eingeblendet werden:
1...Zahlung mit Unterschrift (=geringes Risiko, keine Negativ- oder Sperreinträge vorhanden)
2...Zahlung mit PIN (=mittleres Risiko, schon mindestens einmal negativ aufgefallen)
3...Barzahlung (=Risiko des Lastschriftverfahrens zu hoch, da zu viele Sperr- oder Negativeinträge)
Dabei
ist das Unterschriftverfahren in der Regel für die
Läden günstiger, da die Banken beim Pinverfahren
zwar das alleinige Verlustrisiko übernehmen, dem Händler jedoch
für ihre Dienste zurzeit mindestens
8 Cent pro Vorgang in Rechnung stellen.
Der Kölner EXPRESS schreibt dazu in seinem Artikel vom 23. September 2010:
Zitat: "...Wieder erschüttert ein
Datenskandal Millionen Deutsche. Der Ratinger Netzbetreiber
Easycash
speichert die Scheckkartenbenutzung von Millionen Kunden samt
ihrem Zahlungsverhalten dauerhaft
und wertet die Zahlungsfähigkeit aus. Der Ratinger Datenkrake
hält das für legal.
Doch einige Datenschützer schlagen jetzt Alarm! Jeder Kunde
wurde erfasst, der jemals zwischen Flensburg
und Passau im Supermarkt, an einer Tankstelle oder bei einem der
92000 (!) Vertragsunternehmen
von Easycash mit seiner EC-Karte bezahlt hat...."
Den kompletten Artikel finden Sie hier:
Und im NDR-Info vom 23. September 2010 heißt es:
Zitat:
"...Die
Daten nahezu aller Inhaber deutscher EC-Karten werden offenbar in
großem Umfang dauerhaft gespeichert,
ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Nach Recherchen
von NDR Info hat Easycash,
der größte deutsche EC-Netzbetreiber, einen Pool mit Daten von
Millionen deutschen Kartenbesitzern angelegt,
um damit Aussagen über deren Zahlungsfähigkeit treffen zu
können. Gesammelt werden die Daten,
ohne dass die Kunden bisher davon erfuhren. Datenschützer
mehrerer Bundesländer sind alarmiert...."
Den kompletten Artikel finden Sie hier:
http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/easycash105.html
Siehe dazu auch folgende Beiträge:
http://www.golem.de/1009/78199.html
http://business.chip.de/news/Datenskandal-Easycash-hortet-EC-Kartendaten_44836959.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/Easycash-kein-Einzelfall-article1562026.html
http://www.stern.de/wirtschaft/news/ec-netzbetreiber-easycash-verdacht-auf-datenklau-1606819.html
(Stand 28.09.2010)
Unterschrift ohne Papier
Eine
raffinierte Variation des Unterschriftenverfahrens ist übrigens
die Verwendung von sogenannten
Unterschriftentabletts zur elektronischen
Unterschrifterfassung, wie z.B. das Wacom LCD SignatureTablet
der Fa. SOFTPRO
GmbH.
Dabei unterschreibt der Kunde nicht mehr den herkömmlichen
Papierausdruck
des Abrechnungsterminals, sondern soll seine Unterschrift auf
einem elektronischen Tablett leisten,
woraufhin dann später (und außerhalb jeglicher Kontrolle durch
den Kunden) mittels einer zugehörigen
Software ein angeblich "fälschungssicheres
Dokument mit kundenspezifischer Signatur" erstellt wird,
welches den herkömmlichen Papierbeleg zumindest formaljuristisch
ersetzen soll.
Der Haken liegt hier vor allem in der für das
Abrechnungsunternehmen sehr vorteilhaften Tatsache,
dass sich der auf dem Tablett zur Unterschrift eingeblendete Text weder löschen,
noch in irgendeiner Weise durch den Unterschreibenden selbst
verändern lässt.
Damit können also auch keinerlei bedenkliche Passagen gestrichen
werden wie auf einem Papierbeleg.
Der Kunde soll also auf diese Weise gezwungen werden, mit seiner
Unterschrift den vorgefertigten Klauseln
kritiklos und in vollem Umfange zuzustimmen. Es soll sogar
Systeme geben, auf welchen von vorneherein
gar kein Text mehr eingeblendet wird, so dass der Kunde quasi blind nur eine
Blankounterschrift leisten kann.
Einmal
ganz abgesehen von dem meiner Ansicht nach (mit dem
entsprechenden technischen Aufwand)
durchaus nachträglich manipulierbaren elektronischen Dokument,
befürchte ich zudem noch den
(zumindest technisch möglichen) Missbrauch von
Kundenidentitäten etwa durch Erstellung beliebiger,
signaturauthentischer Unterschriftenklone zur freien Verwendung
auch in anderen Dokumenten.
Ich kann daher nur allen Teilnehmern am Unterschriftverfahren
raten, die elektronische Unterschrift
auf diesen Tabletts mit Nachdruck zu verweigern und stattdessen
entweder den Vorgang ganz abbrechen
zu lassen oder aber auf einem Papierausdruck zu bestehen, was
grundsätzlich bei jedem System möglich ist.
Dieser Ausdruck kann dann wieder ganz normal und
rechtsverbindlich nach der oben bereits beschriebenen
"Klausel-Modifikation" unterzeichnet
werden.
Siehe dazu auch folgende Beiträge:
http://www.easycash.de/terminal_easy_signature.html?&no_cache=1
http://www.openpr.de/news/259999/IT-Forum-Softpro-informiert-rund-um-die-Unterschrift-und-Elektronische-Signaturen.html
http://www.signplus.com/de/press/releases/2007-03-15_Wacom_LCD_SignatureTablet.php
(Stand 24.09.2010)
Aktuelle Tendenzen
Nach
massiven Protesten von Daten- und
Verbraucherschutzorganisationen, sowie einer Klage des
Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), haben sich seit
Mitte dieses Jahres (Mai 2010) bereits einige
Supermarktketten wie REWE und FAMILIA erfreulicherweise
zugunsten des Datenschutzes
gegen das
Unterschriftenverfahren bzw das Feature der Risikoprüfung entschieden und,
zumindest vorläufig,
ihre Systeme fest auf das PIN-Verfahren umgestellt.
Siehe dazu auch folgende Beiträge:
http://wirtschaft.t-online.de/rewe-stellt-nach-kritik-ec-kartenzahlung-auf-pin-um/id_41804066/index
http://www.derhandel.de/news/finanzen/pages/Verbraucherschuetzer-verklagen-famila_6151.html
http://www.ndr.de/nachrichten/famila102.html
http://www.presseportal.de/pm/32422/1610301/famila_handelsmarkt_kiel_gmbh_co_kg
(Stand 25.08.2010)
Endlich!
Datenschützer
verhängt
Bußgeld gegen Easycash (012.September
2011)
Der Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hat gegen die Easycash GmbH ein Bußgeld über 60.000 Euro verhängt. Damit sanktioniert er die "unzulässige Weitergabe von Kontodaten und Daten über Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen", heißt es in einer Mitteilung. Die Daten hatte Easycash an ein Schwesterunternehmen vermittelt, das Kunden- und Bonusprogramme anbietet, und die Daten statistisch auswertete. Easycash wickelt im Auftrag von Einzelhändlern EC-Kartenzahlungen ab und verfügt daraus über zahlreiche Datensätze über Kartenzahlungsvorgänge. An das Schwesterunternehmen gab Easycash die Daten von rund 400.000 Zahlungsvorgängen weiter.
Lesen Sie HIER weiter
Weitere Links:
http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/reportagen/easycash133.html
(Stand 13.09.2011)
LINKS
Eigene:
Antivir jetzt auch mit Schnüffeltool?
Fremde:
http://blogs.taz.de/ctrl/2010/05/08/der_glaeserne_supermarkt-kunde/
http://www.gutefrage.net/frage/ec-karten-zahlung
http://www.zvt-news.de/categories/15-Kartenbetrug
https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/datenerhebung_ec-karte.htm
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenspeicherung-bei-kartenzahlung/
http://www.jurablogs.com/de/vorsicht-bei-kartenzahlung
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,697147,00.html
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/05/kartenzahlung-der-nachste-datenschutzrechtliche-aufreger
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/datenerhebung_ec-karte.htm
Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten bei der Bezahlung mittels EC-Karte
http://www.cabcharge.de/terminals-zentralen.htm
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/10-gebote-zum-datenschutz-und-zur-datensicherheit/
http://www.easycash.de/terminal_easy_signature.html?&no_cache=1
http://www.signplus.com/de/press/releases/2007-03-15_Wacom_LCD_SignatureTablet.php
http://www.golem.de/1009/78199.html
http://business.chip.de/news/Datenskandal-Easycash-hortet-EC-Kartendaten_44836959.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/Easycash-kein-Einzelfall-article1562026.html
http://www.stern.de/wirtschaft/news/ec-netzbetreiber-easycash-verdacht-auf-datenklau-1606819.html
Hier finden Sie
nützliche Hinweise und Notrufnummern
zum sofortigen Sperren Ihrer Karte:
http://www.zvt-news.de/categories/15-Kartenbetrug
DER
TECHNODOCTOR